Kur- und Beherbergungstaxen

Die Kurtaxe wird von den Gästen erhoben, die im Einzugsgebiet von Brig Simplon übernachten. Bei Bezahlung der Kurtaxe erhalten Sie gleichzeitig die Gästekarte.

Verwendung:

Der Kurtaxenertrag wird im Interesse der Gäste verwendet und dient zur Finanzierung von: dem Betrieb eines Informations- und Reservierungsdienstes, der Animation vor Ort, der Erstellung und dem Betrieb von Anlagen, die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen.

Erhebungsweise:

Die Kurtaxe wird je Übernachtung erhoben.
Wer kurtaxenpflichtige Gäste beherbergt, ist verpflichtet, die Kurtaxe einzukassieren und Brig Simplon Tourismus zu überweisen. Im Unterlassungsfalle ist er selbst für die Bezahlung verantwortlich. Der Kurtaxenpflicht unterworfene Eigentümer und Dauermieter haben die Pflicht zur Überweisung.

Auf Begehren hin können Beherberger, kurtaxenpflichtige Eigentümer oder Dauermieter die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale entrichten. Auf Antrag des Verkehrsvereins setzt der Gemeinderat unter Beachtung des durchschnittlichen Besetzungsgrades der entsprechenden Beherbergungsform am Ferienort die pauschale Anzahl der Übernachtungen fest.

Wer seine Unterkunft nicht vermietet oder dessen Unterkunft nicht benutzt wird, muss das dem Verkehrsverein mitteilen.
Gesetz über den Tourismus 1996

Kurtaxenansätze Brig/Termen/Ried-Brig/Simplon

UnterkunftsartErwachseneJugendlicheKinder
(ab 16 Jahre)(6 – 15 Jahre)(0 – 5 Jahre)
HotelsCHF 2.00CHF 1.00CHF 0.00
FerienwohnungenCHF 2.00CHF 1.00CHF 0.00
GruppenunterkünfteCHF 1.00CHF 0.50CHF 0.00
LagerCHF 1.00CHF 0.50CHF 0.00
CampingsCHF 0.60CHF 0.30CHF 0.00
JahrespauschaleCHF 60.00CHF 30.00CHF 0.00

Beherbergungstaxe:

Eine Beherbergungstaxe wird von allen Beherbergern erhoben, die gegen Entgelt Gäste im Einzugsgebiet von Brig Simplon Tourismus beherbergen.

Verwendung:

Der Kurtaxenertrag wird im Interesse der Gäste verwendet und dient zur Finanzierung von der Finanzierung der Tourismuswerbung. Er geht zu zwei Dritteln an den Dachverband des Tourismus und zu einem Drittel an den Verkehrsverein.

Erhebungsweise:

Die Beherbergungstaxe wird je Übernachtung erhoben.

Der Beherberger überweist die Beherbergungstaxe Brig Simplon Tourismus.

Auf Begehren des Beherbergers hin kann die Überweisung der Taxe in Form einer jährlichen Pauschale erfolgen. Die pauschale Anzahl der Übernachtungen, die dem Antragsteller in Rechnung gestellt wird, entspricht derjenigen, die für die Kurtaxe seiner Gäste zur Anwendung gelangt.

Beherbergungstaxenansätze

UnterkunftsartErwachseneJugendlicheKinder
(ab 16 Jahre)(6 – 15 Jahre)(0 – 5 Jahre)
HotelsCHF 0.50CHF 0.25CHF 0.00
FerienwohnungenCHF 0.50CHF 0.25CHF 0.00
GruppenunterkünfteCHF 0.25CHF 0.25CHF 0.00
LagerCHF 0.25CHF 0.25CHF 0.00
CampingsCHF 0.25CHF 0.25CHF 0.00